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„FAQ“: Häufig gestellte Fragen

  1. Warum erhalte ich von der SEEkundärHANDLUNG keine Indikationen für den Wert meiner Beteiligung?
  2. Warum kann man auf der Homepage keine Berechnungen anstellen?
  3. Warum ist es sinnvoll, eine Beteiligung direkt über das Emissionshaus zu „kaufen“?
  4. Ich habe keine Lust, mich mit Internetplattformen zu beschäftigen. Wie kann ich trotzdem in den Genuß der Vorteile der Seekundärhandlung kommen?
  5. Warum sollte ich die AGB lesen?
  6. Warum muß ich mich zuerst registrieren?
  7. Wer kann bieten, wer kann veräußern?
  8. Wie funktioniert die Registrierung?
  9. Was ist der Unterschied zwischen „aktuellem Preis“ und dem „Maximalgebot“?
    Und was macht dabei der „Bietagent“?
  1. Warum erhalte ich von der SEEkundärHANDLUNG keine Indikationen für den Wert meiner Beteiligung?

    Der Wert der Beteiligung ergibt sich als Ertragswert aus den abgezinsten künftigen Zahlungsströmen; diese werden vor allem definiert durch Chartererträge, Schiffsbetriebskosten, Zinsen und Währungsrelationen sowie den künftigen Veräußerungserlös des Schiffes. Eine wirklich seriöse laufende Ermittlung dieser Zahlungsströme mit entsprechender Erstellung von Prognoserechnungen bei allen Fonds der Seehandlung wäre bei dem hohen Konzipierungsstandard der Seehandlung nur mit erheblichem Aufwand möglich, was wiederum die Transaktionskosten bei einer Veräußerung von Anteilen erheblich in die Höhe triebe. Außerdem werden im Interesse unserer Kunden Ankäufe von Anteilen hin und wieder auch von Mitgliedern unserer Unternehmensgruppe durchgeführt, die vielleicht im einen oder anderen Fall eigene, abweichende Einschätzungen zur Entwicklung wirtschaftlicher Parameter haben könnten. Schon aus Gründen der sog. „Compliance“ verbietet es sich daher für uns, Vorgaben für Anteilspreise zu machen (zurück zum Seitenanfang).
  2. Warum kann man auf der Homepage keine Berechnungen anstellen?

    Fondsrechnungen sind in der Regel so kompliziert, daß wir uns entschieden haben, kein vereinfachtes Rechenmodul anzubieten, das eine Prognosesicherheit suggerieren würde, die es nicht gibt. Sinnvoll wäre es nur, ein Modul bereitzustellen, das den aktuellen Konstruktionsmerkmalen und Parametern jedes einzelnen Fonds gerecht wird und alle Parameter als änderbare Eingaben aufführte. Dies wäre kaum machbar. Die Genauigkeit und Zuverlässigkeit einer mehrfach geprüften Fondsrechnung könnte damit sowieso nicht erreicht werden (zurück zum Seitenanfang).
  3. Warum ist es sinnvoll, eine Beteiligung direkt über das Emissionshaus zu „kaufen“?

    Zum einen hat das Emissionshaus ein eigenes Interesse daran, dass die Zeichner-Daten vertraulich gehandhabt werden. Außerdem sind die Transaktionskosten der SEEkundärHANDLUNG, die sich als Dienstleister für ihre Zeichner versteht, besonders niedrig (zurück zum Seitenanfang).
  4. Ich habe keine Lust, mich mit Internetplattformen zu beschäftigen. Wie kann ich trotzdem in den Genuß der Vorteile der Seekundärhandlung kommen?

    Ganz einfach! Rufen Sie die Mitarbeiter der SEEkundärHANDLUNG an. Die SEEkundärHANDLUNG wird sich dann in Ihrem Auftrag darum kümmern, dass die Beteiligung auf der Plattform zum Verkauf angeboten wird (zurück zum Seitenanfang).
  5. Warum sollte ich die AGB lesen?

    Weil in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der SEEkundärHANDLUNG GmbH für den Zweitmarkthandel von Schiffsbeteiligungen im elektronischen Bieterverfahren rechtlich verbindlich beschrieben ist, wie die Ver- und Ersteigerung von Beteiligungen auf und über diese Website geregelt ist. Sowohl die Nutzung der Internetplattform als auch die von der SEEkundärHANDLUNG ausgeübte Nachweismaklertätigkeit erfolgen ausdrücklich und ausschließlich auf Grundlage dieser AGB (zurück zum Seitenanfang).
  6. Warum muß ich mich zuerst registrieren?

    Ohne Registrierung bleiben mir die entscheidenden Inhalte der Website verschlossen. Ich kann ohne Registrierung weder eigene Anteile anbieten, noch auf Veräußerungsangebote bieten (zurück zum Seitenanfang).
  7. Wer kann bieten, wer kann veräußern?

    Bieten können alle registrierten Anwender. Dies sind alle unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen sowie juristische Personen, sofern sie ordnungsgemäß vertreten werden.
    Allerdings kann man nicht bei eigenen Angeboten mitbieten. Dies wird durch das System bereits ausgeschlossen. Falls dies dennoch versucht werden sollte, droht der Ausschluß von dieser Internetplattform.
    Veräußern können in erster Linie Zeichner von Fonds, die durch die HAMBURGISCHE SEEHANDLUNG platziert wurden. Die HAMBURGISCHE SEEHANDLUNG selbst stellt keine Beteiligungen zum Verkauf in die Internetplattform ein (zurück zum Seitenanfang).
  8. Wie funktioniert die Registrierung?

    Sie klicken auf dieser Website auf den Button „Registrieren“. Dort füllen Sie die vorgegebene Eingabemaske vollständig aus, insbesondere natürlich die markierten Pflichtfelder. Diese werden dann online an die SEEkundärHANDLUNG abgeschickt. Anschließend erhalten Sie eine Bestätigung Ihrer Anmeldung per Email und per Post die Anmeldeunterlagen. Diese bestehen aus einem
    • Anmeldeformular
    • der Erklärung der Spielregeln der Internetplattform
    • den AGBs.
    Nach Rücksendung des unterschriebenen Anmeldeformulars an die SEEkundärHANDLUNG ist die Registrierung erfolgt. Sie erhalten in diesem Zug dann Ihre Zugangsdaten auf dem Postweg (zurück zum Seitenanfang).
  9. Was ist der Unterschied zwischen „aktuellem Preis“ und dem „Maximalgebot“?
    Und was macht dabei der „Bietagent“?

    Online-Auktionen funktionieren anders als Auktionen vor einem Bietpublikum in einem Raum. Um dennoch ein praktikables Bietverfahren zu haben, gibt es bei allen Online-Auktionen den Unterschied zwischen „aktuellem Preis“ und „Maximalgebot“.
     
    Wenn Sie bei einer Online-Auktion ein Gebot abgeben, das über dem derzeit angezeigten „aktuellen Preis“ liegt, dann wird dieser Betrag nicht automatisch online als neuer „aktueller Preis“ angezeigt, sondern er markiert zunächst nur die maximale Summe, die Sie für die angebotene Fondsbeteiligung zu bieten bereit sind.
     
    Das heißt: Ihr Maximalgebot kommt nicht automatisch zur Geltung. Wenn eine geringere Summe ausreicht, um Meistbietender zu werden, dann wird Ihr Maximalgebot nur zum Teil beansprucht. Andererseits kann es sein, daß Sie nicht Meistbietender werden, obwohl Ihr Maximalgebot deutlich über dem „aktuellen Preis“ des Verfahrens liegt. Woran kann das liegen?
     
    Es gibt hier drei Möglichkeiten:
    1. Bei jedem Angebot tritt automatisch der sog. Bietagent in Aktion und vergleicht Ihr Maximalgebot mit dem Maximalgebot des bisher Meistbietenden. Liegt Ihr Maximalgebot darüber, so sind Sie ab sofort der neue Meistbietende. Dabei wird Ihr Maximalgebot so weit ausgeschöpft wie nötig, um über das Maximalgebot des vorher Meistbietenden zu kommen.
    2. Liegt Ihr Angebot unterhalb des Maximalgebots des bisher Meistbietenden, ändert sich der aktuelle Preis, in der Regel genau auf die Höhe Ihres Maximalgebots. Natürlich sind Sie dann nicht der Meistbietende, sondern Sie haben nur den Preis für die Fondsbeteiligung nach oben getrieben.
    3. Die dritte Möglichkeit ist, dass Sie zufällig dasselbe Maximalgebot machen wie ein vorhergehender Bieter. Dies ist ein seltener Fall, aber er kommt natürlich vor. Da es nicht zwei Meistbietende und zwei Gewinner geben kann, greift hier die Regel, dass die Auktion von demjenigen gewonnen wird, der diese Summe zuerst geboten hat.

    Beispiel:

    Wenn der „aktuelle Preis“ z.B. gerade bei 30.000 Euro liegt und Sie setzen ein Maximalgebot von 50.000 Euro dagegen, werden diese 50.000 Euro dann aber nicht sofort als neuer „aktueller Preis“ angezeigt, sondern es entsteht folgende Situation:
     
    Ihr „Maximalgebot“: 50.000 Euro – Neuer „aktueller Preis“: 37.000 Euro
     
    Wie kommt das? Das Maximalgebot des vorher Meistbietenden lag vielleicht bei 36.500 Euro. Um Meistbietender zu werden – und um die Auktion zu gewinnen –, müssen Sie nicht nur den „aktuellen Preis“ übertreffen (das waren 30.000 Euro), sondern auch das Maximalgebot des Bieters, der gerade führt. Bei der SEEkundärHANDLUNG müssen Sie dessen Maximalgebot um mindestens ein Promille des Nennwertes der Beteiligung überbieten; in diesem fiktiven Beispiel sei der Einfachheit halber ein Mindestabstand von 500 Euro vorgeschrieben.
     
    Jetzt haben Sie also 50.000 geboten. Damit haben Sie das Maximalgebot des vorherigen Meistbietenden überboten. Aber Ihr Maximalgebot wird nicht unbedingt ausgeschöpft. Von Ihrem „Maximalbudget“ wird nur genau so viel übernommen, wie in dieser Situation nötig ist: 36.500 plus 500, also 37.000 Euro. Der Rest Ihrer 50.000 Euro bleibt sozusagen in Reserve. Wenn nun ein anderer mehr als 37.000 Euro bietet, aber weniger als 50.500, so bleiben Sie dennoch der Meistbietende.
     
    Hätten Sie aber z.B. nur 35.000 Euro geboten, so wäre der neue „aktuelle Preis“ zwar von 30.000 Euro auf 35.000 Euro gestiegen, aber es wären nicht IHRE 35.000 Euro, die da stünden, sondern die des Mitbieters, der zeitlich VOR Ihnen ein „Maximalgebot“ von 36.500 Euro abgegeben hatte. Und sein Maximalgebot wäre nicht einmal ganz ausgeschöpft worden. Um zum Höchstbietenden zu werden, müssen Sie also nicht einfach den „aktuellen Preis“ überbieten, sondern das „Maximalgebot“ des anderen Bieters.
     
    Reiz und Fluch von Online-Auktionen ist, daß Sie zwar immer das „aktuelle Höchstgebot“ kennen (denn das wird ja angezeigt), aber eben nicht das „Maximalgebot“, das dahinter steht.
     
    Bieten Sie irgendwo zwischen dem „aktuellen Preis“ und dem vorher eingereichten „Maximalgebot“ eines anderen Bieters, so gewinnen Sie nicht, sondern treiben nur den Preis der zu ersteigernden Schiffsbeteiligung nach oben.
     
    Hätten Sie in unserem Beispiel statt 50.000 Euro nur 36.500 Euro geboten, dann hätten Sie gleichgezogen mit dem vorhergehenden Maximalgebot von ebenfalls 36.500 Euro. Da dies vor Ihrem Angebot geschah, hat dieser Vorgänger Priorität und gewinnt. Umgekehrt: Wenn Sie 50.000 Euro als Maximalgebot abgegeben haben und dadurch zum Meistbietenden geworden sind, bleiben Sie auch dann Meistbietender, wenn ein späterer Bieter mit Ihnen gleichzieht.
     
    Diese Erklärungen mögen kompliziert klingen, letztlich ist hier aber nur das Grundprinzip ausbuchstabiert, das allen bekannten Online-Auktionen zugrunde liegt (zurück zum Seitenanfang).
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